Wer sich heutzutage der Aufgabe stellt, ein Gebäude sanieren oder modernisieren zu wollen, begegnet rasch dem Begriff „Nachhaltigkeit“. Doch was bedeutet dieses Thema?
Nachhaltige Gebäude müssen vielen Forderungen gerecht werden.
Dazu gehören unter anderem:
• Energieeinsparung (energetische Sanierung)
• Wirtschaftlichkeit
• Altersgerecht und barrierefrei
• Schallschutz und Akustik
• Behaglichkeit bei allen Außentemperaturen
• Langlebigkeit und die Möglichkeit zur Änderung der Nutzung
• Gesamtwirtschaftlichkeit inklusive der Folgekosten
• Die stofflichen Eigenschaften der verwendeten Materialien.
Hierbei sind die Auswirkungen auf die Bewohnung und die Umwelt zu berücksichtigen.
Jeder der genannten Punkte hat Einfluss auf den Wohn- und/oder Nutzwert des Gebäudes.
Tipp 1: Wann sanieren oder modernisieren?
Eine Faustregel besagt, dass es ratsam ist ein Gebäude nach 30 bis 40 Jahren zu sanieren. Bei der Entscheidung für eine Sanierung sollte berücksichtigt werden, ob und welche Bauteile das Ende ihres Nutzungszeitraums erreicht haben. Darauf basierend kann ein Teil- oder Gesamtkonzept für das Gebäude entwickelt werden. Bei dieser Planung sollte auch bedacht werden, ob es zielführend ist sofort einen Teil zu sanieren oder noch etwas zu warten und dann eine Gesamtmaßnahme durchzuführen.
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Bei einer Teilsanierung sollte darauf geachtet werden, dass daraus keine Probleme für ein späteres Gesamtkonzept entstehen. Auch Doppelinvestitionen gilt es zu vermeiden.
Für eine grundlegende Sanierung oder einen Umbau müssen immer Energieaspekte berücksichtigt werden. Dies ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt und gilt für Sanierungen. Die Effizienz und der Klima- sowie der Umweltschutz spielen dabei eine wichtige Rolle.
Tipp 2: Planung und Beratung
Wer eine durchdachte Sanierung will, benötigt eine umfassende Beratung durch geeignete Experten. Folgende Berufe und Firmen können beispielsweise eingeschaltet werden:
• Architekten
• Baufirmen
• Heizungsbauer und Schornsteinfeger
• Energieberater
Aber auch Verbraucherzentralen stellen viele Informationen und oft auch Berater zur Verfügung.
Je nach Größe und Komplexität des Objektes kann ein fachübergreifendes Beratungsteam eine clevere Vorgehensweise sein.
Tipp 3: Energetisches Sanieren
Um Energie einzusparen, fällt der Blick als Erstes auf die Heizung. Hier ist das größte Einsparungspotenzial mit einem überschaubaren Aufwand realisierbar. In alten Gebäuden sind oft entsprechend alte Heizungen vorhanden. Die Technik hat sich rasant entwickelt und eine entsprechende Investition rentiert sich.
Bei der Planung einer neuen Heizung muss der Wärmebedarf und das Heizsystem aufeinander abgestimmt sein. Der Energieverbrauch lässt sich durch moderne und zum Gebäude passende Systeme um bis zu 30 % senken. Dies hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz, sondern auch auf die Folgekosten.
Es gibt viel unterschiedliche Systeme. Wenn weiterhin mit fossilen Brennstoffen geheizt werden soll, dann sollte auf Brennwerttechnik umgestellt werden. Mit dieser Technik wird der Brennstoff am wirkungsvollsten ausgenutzt.
Wer sich für erneuerbare Energie entscheidet, hat die Wahl zwischen vielen unterschiedlichen Systemen. Eine bekannte und erfolgreiche Methode ist eine Solaranlage. Entsprechende Installationsfirmen bieten in der Regel eine umfassende Beratung und berechnen alle relevanten Aspekte. Auf dieser Basis kann die Entscheidung getroffen werden, ob sich das Gebäude hierfür eignet oder nicht.
Eine Alternative, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, sind Pelletheizungen. Mit ihnen kann der gesamte Wärmebedarf des Gebäudes und der Bewohner gedeckt werden. Auch ein Holzofen mit Wassertasche kann dieses Ergebnis liefern.
Weitere nachhaltige Ideen sind Erdwärmepumpen oder der Anschluss an ein vorhandenes Wärmenetz. Letzterer spart zusätzlich die Anschaffungs- und Wartungskosten für einen Heizkessel.
Das Heizsystem eines Gebäudes hat viele Komponenten, die optimiert und aufeinander abgestimmt werden können. Dies betrifft unter anderem die Rohrleitungen, die Heizkörper, die Thermostatventile und den Schornstein. Diese Aufgaben sollten einem Fachbetrieb übertragen werden, der für den Einbau und die Abstimmung der Elemente die entsprechende Kompetenz hat.
Das sogenannte „Heizungsgesetz“ ist seit dem 01.01.2024 in Kraft. Für Neubauten gilt, dass neu eingebaute Heizungen sollen ab diesem Termin zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Für die energetische Sanierung ist es sinnvoll, sich die Unterstützung durch einen Gebäudeenergieberater zu holen. Dieser berechnet zum Beispiel, welcher Standard sich bei dem jeweiligen Gebäude realisieren lässt.
Tipp 4: Wirtschaftlichkeit
Die beste und modernste Heizungsanlage nützt nichts, wenn die erzeugte Wärme nicht im Haus gehalten wird. Die Wärmedämmung spielt eine entscheidende Rolle für den Energieverbrauch des Gebäudes und somit für die laufenden Heizungskosten.
Hier sollte nicht gespart werden. Je besser die Dämmstärke ist, desto mehr Energie wird gespart. Bei der Wahl der Dämmstoffe kann zwischen Mineralfasern und Polystyrol oder Naturdämmstoffen (etwa Kork, Zellulose oder Hanf) gewählt werden. Letztere Materialien sind schon durch ihre Herkunft nachhaltig. Die Dämmwirkung wird von der Dämmstoffstärke und der Wärmeleitfähigkeit beeinflusst. Eine entsprechende Beratung durch Fachkräfte hilft bei der Entscheidung für das geeignete Material.
Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist die Vermeidung von Wärme- bzw. Kältebrücken. Hierunter steht man begrenzte Bereich der Gebäudehülle, an denen mehr Wärme nach außen abstrahlt oder Kälte nach innen eindringt als an den normalen Gebäudeflächen. Häufige Beispiele für solche Bereiche sind ungedämmte Rollladenkästen, Anbaustellen von Balkonen oder Außenecken sowie ungedämmte Übergänge zum Keller oder zur angebauten Garage. Nicht zu vergessen: undichte Stellen an Dachanschlüssen (als Beispiel: Satellitenschüssel) und natürlich bei den Fenstern.
Tipp 5: Energetische Sanierungspflicht
Im GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist geregelt, ob und wann ein neuer Eigentümer das Haus energetisch sanieren muss. Entsprechende Hinweise gibt es in dem zum Gebäude gehörenden Energieausweis. Das Gesetz entstand aus dem Bestreben, dass möglichst alle Gebäude bis 2050 klimaneutral sein sollen. Grundsätzlich gilt, dass eine Sanierungspflicht durch einen Eigentümerwechsel entsteht. Es spielt keine Rolle, ob das Haus durch Erbschaft, Schenkung oder Kauf auf einen neuen Eigentümer übergeht. Bei der Sanierungspflicht hat der Gesetzgeber folgende Bereiche besonders beachtet:
• Dämmung des Daches bei Wohngebäuden oder der obersten Geschossdecke
• Dämmung von Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
• Modernisierung der Heizung
Von der Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel sind Gebäude ausgenommen, die entweder als Neubau oder als saniertem Altbau den energetischen Vorgaben des GEG bereits entsprechen.
Nicht nur bei Eigentümerwechsel muss das GEG berücksichtigt werden. Auch Renovierungen, Sanierungen oder Umbauten, die zu einer Erneuerung von mehr als 10 % des Gebäudes führen, unterliegen dem Gebäudeenergiegesetz. Es müssen also dessen Standards erfüllt werden.
Bislang ist die Kontrolle von Verstößen gegen das GEG noch nicht einheitlich geregelt. Gelegentlich sind Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenkontrolle zur Überprüfung verpflichtet.
Im Gesetz sind Bußgelder festgelegt. Bei fehlender Sanierung trotz entsprechender Verpflichtung können Bußgelder bis zu 50.000 € verlangt werden.
Der neue Eigentümer hat ab dem Eigentumswechsel zwei Jahre Zeit, um die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungen durchzuführen.
Von der Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel sind denkmalgeschützte Gebäude ausgenommen, wenn die Ziele des Denkmalschutzes den Sanierungsmaßnahmen entgegenstehen. Hier gilt nicht nur Bundesrecht, sondern auch regionale Vorschriften. Ebenfalls von der Pflicht ausgenommen sind Gebäude, bei denen die vorgeschriebenen energetischen Sanierungen unwirtschaftlich sind. Hierzu müssen Nachweise erbracht werden.
Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, kann einen Steuerbonus geltend machen. Dieser gilt für energetische Sanierungen, die zwischen dem 1. Januar 2020 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind.
Auch der Heizungstausch unterliegt gemäß GEG einer Sanierungspflicht, allerdings mit Ausnahmen.
Öl- und Gasheizungen müssen ausgetauscht werden, wenn sie 30 Jahre oder älter sind und wenn es Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW sind.
Es gelten folgende Ausnahmen:
• Eigentümer, die ihr Haus seit dem 01.02.2002 selbst bewohnen, unterliegen nicht der Pflicht zum Heizungsaustausch.
• Für Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen gilt die 30-Jahre-Regelung nicht.
• Härtefallklausel: Diese kann von Eigentümern wegen unbilliger Härte (Einzelfallprüfung) beantragt werden.
Dabei kann eine Befreiung von der sogenannten 65 %-Pflicht (neu eingebaute Heizungen sollen (möglichst) zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden) erteilt werden. Dies ist beispielsweise bei wirtschaftlicher Überforderung möglich oder wenn der Heizungstausch aufgrund besonderer persönlicher, baulicher oder sonstiger Umstände unzumutbar ist.
Tipp 6: Nachhaltige Alters- und Lebensvorsorge bei der Sanierung
Wer ein älteres Haus kauft oder erbt, steht oft als Erstes vor der Aufgabe dieses Gebäude zu sanieren. Im Vordergrund steht dabei fast automatisch das Thema „Energiebilanz und -effizienz“. Damit die Investition auch langfristig ein behagliches Leben ermöglicht, sollte auch an die Funktionalität und die veränderten Ansprüche in den kommenden Lebensabschnitten gedacht werden.
Wer seinen Lebensabend im eigenen Haus verbringen möchte, berücksichtigt bei einer Sanierung bereits wichtige Aspekte für die altersgerechte und barrierefreie Ausstattung.
Zudem schlägt man sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe. In der Kombination aus Grundsanierung und langfristige Vorsorge entstehen zwar weiterer Aufwand und Belastungen, diese kann man als junger Mensch aber besser stemmen, als wenn man sich im Alter an solche Aufgaben wagen muss.
Tipp 7: Schallschutz und Akustik
Je nach Lage des Gebäudes kann es für den Lebenskomfort essenziell sein, im Rahmen einer nachhaltigen Sanierung etwas gegen die Geräuschbelastung zu unternehmen. Wer in der Nähe eines Flughafens, stark befahrener Straßen oder lautstarker Industrie wohnt, kennt dieses Thema.
Aber auch für den Innenbereich (Trittschall ist hier das Paradebeispiel) kann über geeignete Maßnahmen nachgedacht werden.
Die Möglichkeiten hier mit natürlichen Materialien und Maßnahmen gegenzusteuern, sind sehr verschiedenartig. Das Spektrum reicht von grüner Bepflanzung, um die äußere Lärmbelastung fernzuhalten bis zu Paneelen aus Schafwolle für die gebäudeinterne Geräuschentlastung. Bei einigen dieser Maßnahmen muss man weiterdenken und die Auswirkungen der Installation berücksichtigen. Beispiel: Wird der Fußboden mit Schallschutz ausgestattet, kann es notwendig werden, die Türen und Türrahmen an die neue Bodenhöhe anzupassen.
Tipp 8: Finanzierung
Für die Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen gibt es staatliche Förderungen. Der Bund fördert „KfW-Effizienzhäuser“. Dies bedeutet nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch eine zukunftsorientierte Sanierung. Im Rahmen dieser Förderung werden Standards vorgegeben, die erfüllt werden müssen.
Ein saniertes Gebäude darf höchstens 115 % des Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus haben, um einen Förderungsanspruch geltend zu machen. Je besser der Gebäudestandard nach der Sanierung ist, desto höher ist der Förderungsbetrag.
Beim Bund, in vielen Bundesländern und bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können auch für andere Maßnahmen Fördergelder beantragt werden. Die KfW stellt diverse Programme zur Verfügung. Beispielsweise wird auch das barrierefreie und/oder das altersgerechte Umbauen unterstützt. Diese Gelder können mit den finanziellen Unterstützungen für energieeffiziente Maßnahmen kombiniert werden. Um diese Förderungen zu erhalten, muss zwingend eine Beratung durch einen Energieeffizienzexperten erfolgen.
Auf der Seite www.energiewechsel.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werden viele Informationen über staatliche Förderungsprogramme angeboten.