Wärmepumpe Förderung 2024 in Deutschland – Höhe, Antrag, Voraussetzungen

Wärmepumpte Förderung in Deutschland 2024 nutzen - Details beachten
Wärmepumpte Förderung in Deutschland 2024 nutzen - Details beachten

Die Wärmepumpe ist eine umweltfreundliche Art zu Heizen. Ihre jährlichen Betriebskosten sind im Vergleich zu konventionellen Heizungen wie Öl-, Gas- oder Elektroheizungen deutlich geringer.
Vielleicht überlegen deshalb auch Sie, Ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe auszutauschen oder Ihren Neubau damit auszustatten.

Der Zeitpunkt ist günstig: Die Bundesregierung hat im überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) Ende 2023 eine großzügige Förderung ressourcenschonender Heizungen wie der Wärmepumpe festgelegt.

Wir erklären Ihnen hier, wie die Förderung der Wärmepumpe im Bestandsbau wie im Neubau ab 2024 aussieht.

Förderung der Wärmepumpe beim Heizungstausch im Bestandsbau

Wer seine bisherige Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen möchte, kann seit Anfang 2024 bis zu 70 staatliche Prozent Zuschüsse zu der Sanierung bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich zu den Zuschüssen ein zinsvergünstigter Kredit aufgenommen werden.

Die Wärmepumpenförderung gilt für Bestandsbauten, die mindestens fünf Jahre alt sind.
Gefördert werden die Anschaffungskosten der Wärmepumpe sowie die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme. Auch die Planungskosten, die Kosten für die Baubegleitung und für die Entsorgung der alten Heizung sind Teil der Förderung.

Zuschüsse zu den Investitionskosten

Die Zuschüsse zu den Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe in einen Bestandsbau bestehen aus einer Basisförderung und einer Bonusförderung bestehend aus drei möglichen Bonuszuschüssen.

  • Basisförderung (30 Prozent)
    Die Basisförderung bekommen alle, die ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen lassen. Voraussetzung: Der Einbau erfolgt fach- und sachgerecht und die neue Wärmepumpe entspricht der BEG-Förderrichtlinie.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent)
    Diesen Bonus bekommt, wer eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Etagen-Heizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung durch eine Wärmepumpenheizung ersetzt. Es kann sich also lohnen, mit dem Heizungstausch nicht zu warten, bis die alte Heizung kaputt ist.
  • Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent)
    Den einkommensabhängigen Bonus erhalten Haushalte, deren zu versteuerndes Gesamteinkommen im Jahr unter 40.000 Euro liegt. Als Nachweis dient der Steuerbescheid des Finanzamts.
  • Effizienzbonus (5 Prozent)
    Diesen Bonus gibt es für Wärmepumpen, die besonders effiziente Wärmequellen wie Wasser, Erdreich oder Abwasser oder ein klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzen.

Addiert man alle möglichen Zuschüsse, käme man auf eine Förderung von 85 Prozent. Allerdings ist die maximale Förderung auf 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind Investitionskosten bis 30.000 Euro. Das heißt: Die höchstmögliche Fördersumme, die Sie erzielen können, liegt bei 21.000 Euro.

Achtung: Die Bonuszuschüsse werden nur für selbstgenutzte Immobilien gewährt. Wer die Heizung seines vermieteten Wohneigentums gegen eine Wärmepumpe austauscht, hat lediglich Anspruch auf die Grundförderung von 30 Prozent.

Zinsvergünstigter KfW-Kredit (Ergänzungskredit)

Zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen können Eigentümer einen zinsvergünstigten KfW Kredit als Ergänzungskredit bekommen und damit die Restkosten für den Heizungstausch finanzieren.
Die Zinsen für einen KfW Kredit werden an die Entwicklung der aktuellen Bauzinsen angepasst, liegen aber jeweils deutlich niedriger. Ein KfW Kredit ist daher eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit.

Tipp: Im Ratgeber zur Wärmepumpen Finanzierung von kreditvergleich.net kann man sich umfassend zu Details informieren!

Anspruch auf einen KfW Kredit zur Finanzierung einer Wärmepumpe im selbst genutzten Bestandsbau haben Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 90.000 Euro beträgt.

Beantragung der Fördermöglichkeiten

Bei der Beantragung der Zuschüsse und eventuell auch eines Ergänzungskredit für die Restfinanzierung für Ihren Heizungstausch müssen Sie verschiedene Dinge beachten.

Beantragung der Zuschüsse

Die Zuschüsse für den Heizungstausch im Bestandsbau beantragen Sie ab 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. Für die Antragstellung brauchen Sie:

  • einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag Ihres Heizungsfachbetriebs mit auflösender oder aufschiebender Bedingung, der an die Zusage der Fördermittel gebunden ist. Das heißt, der Vertrag gilt erst, wenn die Förderzusage erfolgt ist bzw. der Vertrag gilt nicht, wenn die Förderzusage nicht erteilt wird.
  • einen Ausführungstermin der Arbeiten innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten ab Erhalt der Förderzusage
  • eine Bestätigung zum Antrag (BzA) Ihres Heizungsfachbetriebs oder Ihres Energieberaters, die eine Übersicht mit den fördertechnisch relevanten Angaben enthält

Über das Portal der KfW “Meine KfW” können Sie nun die Zuschüsse für Ihre Wärmepumpe online beantragen.
Sobald Sie den Zuwendungsbescheid der KfW haben, können Sie den Heizungstausch durchführen lassen.
Nach Abschluss des Heizungstausches erhalten Sie von Ihrem Fachbetrieb eine Bestätigung der Durchführung (BnD). Die BnD reichen Sie gemeinsam mit sämtlichen Rechnungen bei der KfW ein, damit Sie die bewilligten Zuschüsse ausbezahlt bekommen.
Die Antragstellung bei der KfW für die Wärmepumpenförderung startet 2024 gestaffelt:

  • Private Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbst bewohnten Einzelhauses können seit Ende Februar 2024 den Förderantrag bei der KfW stellen.
  • Voraussichtlich ab Mai 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften den Förderantrag einreichen.
  • Voraussichtlich ab August 2024 sind dann die Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und vermieteten Eigentumswohnungen antragsberechtigt.

Liegt der Baubeginn für den Heizungstausch zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024, kann eine Übergangsregelung in Anspruch genommen und der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachgereicht werden.

Beantragung des zinsvergünstigten KfW Kredits

Der Ergänzungskredit kann nicht alleine beantragt werden, sondern nur in Kombination mit den bewilligten Zuschüssen für die Heizungsförderung. Das heißt: Erst wenn Sie den Zuwendungsbescheid für die Zuschüsse von der KfW bekommen haben, können Sie den Ergänzungskredit für die Restfinanzierung Ihrer Wärmepumpe beantragen.
Den Antrag für den zinsvergünstigten KfW Kredit stellen Sie nicht bei der KfW, sondern bei Ihrer Hausbank.

Förderung der Wärmepumpe bei Neubauten

Anders als beim Heizungstausch im Bestandsbau gibt es im Neubau keine spezielle Förderung für die Wärmepumpe.
Das KfW-Programm mit dem Namen “Klimafreundlicher Neubau” unterstützt Bauvorhaben für besonders energieeffiziente Häuser mit zinsgünstigen Krediten. Die Förderung wird nur für Neubauten bewilligt, die den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Um den Standard Effizienzhaus 40 zu erreichen, ist eine Wärmepumpe unverzichtbar.
Die Entscheidung für eine Wärmepumpe trägt also indirekt dazu bei, Fördermittel für das Neubauvorhaben zu bekommen.
Wenn Sie einen KfW Kredit für Ihr geplantes Energieeffizienzhaus beantragen wollen, brauchen Sie eine Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz. Zugelassene Expertinnen und Experten finden Sie in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Für die Beantragung des zinsvergünstigten Kredits wenden Sie sich an Ihren Baufinanzierungspartner.

Fazit

Mit dem Einbau einer Wärmepumpe leisten Sie einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz. Auf lange Sicht sparen Sie Heizkosten und entlasten Ihr Budget. Bei den zunächst hohen Anschaffungskosten erhalten Sie Unterstützung durch verschiedene staatliche Fördermittel.

Der Autor David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen. In den Ratgebern auf meinwohnmagazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

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