Einfriedung in Deutschland: Regeln, Zuständigkeiten und Tipps für den zaunfreien Nachbarschaftsfrieden

Das Einfrieden eines Grundstücks wird früher oder später bei jedem Hauskauf ein Thema. In Deutschland ist dieses Thema kompliziert, da es keine einheitliche Regelung gibt. Stattdessen spielen die Gesetze der Bundesländer und die örtlichen Vorschriften die Hauptrolle. Wer hier einfach los baut, riskiert unnötigen Ärger mit dem Nachbarn oder dem Bauamt und einen großen Materialverlust.

Die Rechtslage ist Ländersache

Zuerst und am wichtigsten: Die Vorschriften zur Einfriedung sind in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert. Eine bundesweite Pflicht, das eigene Grundstück einzuzäunen, existiert nicht.

Manche Bundesländer sehen aber eine sogenannte Einfriedungspflicht vor, die meistens dann greift, wenn der Nachbar dies verlangt. Nur in wenigen Regionen wie Berlin und Brandenburg gibt es eine Pflicht zur Einfriedung. Informieren Sie sich also zunächst beim Bauamt oder in der Gemeindeverwaltung. Diese geben Auskunft darüber, welche Regeln in Ihrer Region gelten. Ein guter Anhaltspunkt ist meistens auch die Umgebung, beziehungsweise der Garten des Nachbarn.

Die Hierarchie der Regeln verstehen

Beim Bauen der Einfriedung müssen Sie eine klare Hierarchie der Vorschriften beachten. Öffentliches Recht steht hier über dem privaten Nachbarrecht.

  1. Bebauungsplan: Der Bebauungsplan der Gemeinde ist die wichtigste Grundlage. Er bestimmt oft sehr detailliert, welche Höhe die Einfriedung haben darf, welches Material erlaubt ist (z.B. nur Holzzäune) und wo sie überhaupt stehen darf. Was hier steht, gilt.
  2. Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes: Diese Gesetze regeln, wer bauen muss, wer die Kosten trägt und welche Mindesthöhen oder Abstände einzuhalten sind, falls der Bebauungsplan keine Vorgaben macht.
  3. Bauordnungsrecht: Hier wird festgelegt, ob für Ihre geplante Einfriedung überhaupt eine Baugenehmigung notwendig ist. Meistens sind Zäune bis zu einer bestimmten Höhe (oft 1,50 Meter bis 1,80 Meter) genehmigungsfrei. Bei höheren Konstruktionen ist oft eine Prüfung erforderlich. Auch hier gilt: Orientieren sie sich an ihren Nachbarn und bleiben sie im Rahmen dieser.

Der springende Punkt: Höhe und Abstand

Zwei Aspekte führen besonders häufig zu Streitigkeiten: Die Höhe der Einfriedung und ihr Abstand zur Grundstücksgrenze.

Die Höhe wird in der Regel von der Ortsüblichkeit bestimmt. Wenn in der Nachbarschaft nur niedrige Holzzäune stehen, wird eine zwei Meter hohe Steinmauer meistens nicht zulässig sein, selbst wenn sie theoretisch in Ihrem Bundesland erlaubt wäre. Als Faustregel gilt:

  • Symbolische Grenzen (zur reinen Abgrenzung) sind oft nur 40 bis 90 Zentimeter hoch.
  • Sichtschutz (der die Privatsphäre sichern soll) ist meistens zwischen 1,70 Meter und 1,90 Meter erlaubt, wenn die örtlichen Regeln es zulassen.

Was den Standort betrifft, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Einfriedung auf der Grenze: Der Zaun oder die Mauer steht direkt auf der Grenze und wird zum gemeinschaftlichen Grenzzaun. Das bedeutet, er gehört beiden Nachbarn gleichermaßen. Sie müssen die Kosten teilen und dürfen nichts daran ändern, ohne die Zustimmung des Nachbarn einzuholen.
  2. Einfriedung auf dem eigenen Grundstück: Sie bauen die Einfriedung mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grenze. Dieser Abstand beträgt oft 50 Zentimeter. In diesem Fall gehört die Einfriedung Ihnen allein, und Sie tragen die alleinige Verantwortung sowie alle Kosten.

Kommunikation ist der beste Zaunpfahl

Unabhängig von allen Paragraphen ist der wichtigste Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn. Selbst wenn die Gesetzeslage klar zu Ihren Gunsten ist, vermeiden Sie durch eine frühzeitige, freundliche Information später unnötigen Ärger.

Teilen Sie Ihrem Nachbarn Ihr Vorhaben rechtzeitig mit und kommunizieren Sie offen. Das gilt insbesondere, wenn Sie direkt an der Grundstücksgrenze bauen wollen. Nur durch Einvernehmen lassen sich die meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten beilegen. Denken Sie auch daran, dass Sie als Eigentümer für die Instandhaltung der Einfriedung zuständig sind.

Der Autor David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen. In den Ratgebern auf meinwohnmagazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

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